21 Verordnung (EU) 2018/1861 verankerten Verhältnismässigkeitsprinzip nur vorgenommen werden, wenn die Angemessenheit, Relevanz und Bedeutung des Falles dies rechtfertigen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_932/2021 vom 7. September 2022 E. 1.8.2). Voraussetzung für die Eingabe einer Ausschreibung zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung im SIS ist eine nationale Ausschreibung durch eine richterliche oder behördliche Entscheidung, welche auf der Grundlage einer individuellen Bewertung erfolgt, die eine Bewertung der persönlichen Umstände des betreffenden Drittstaatsangehörigen und der Auswirkungen der Einreise- und Aufenthaltsverweige-