Auch aus den wechselhaften Ausführungen des Beschuldigten an der Berufungsverhandlung lassen sich keine konkreten Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung in Eritrea entnehmen. Der Beschuldigte schilderte, er habe Eritrea seinerzeit verlassen, weil er Angst gehabt habe, verhaftet zu werden. Dies, weil er in Eritrea Delikte begangen habe. Es seien die gleichen Delikte gewesen wie in der Schweiz. Er habe auch gestohlen. Der Beschuldigte bestätigte, dass er in Eritrea Militärdienst absolviert habe. Er sei aber aus dem Militärdienst geflüchtet (pag. 1230 Z. 16 ff.). Später erklärte er, er habe den Dienst ordentlich beendet, in Absprache mit seinen Vorgesetzten.