29 bleiben müssen, wisse er nicht. Gegangen sei er, weil er es nicht mehr habe ausstehen können. Wenn er nach Eritrea zurückkehren würde, wäre dies ein glücklicher Tag. Er wisse, dass ihm dort Gutes wiederfahren würde, aber alles sei ein Gefängnis (pag. 186 Z. 199 ff.). Wenn es so sei, dass sich die Gefängnisaufenthalte in der Schweiz häufen, dann sei es für ihn so, dass er wieder in Eritrea sein möchte (pag. 187 Z. 253 ff.). An der Hauptverhandlung führte er lediglich aus, er könne eine Landesverweisung nicht akzeptieren (pag. 866 Z. 12 f.).