Zudem fehlt es dem Beschuldigten in der Schweiz an einem eigenständigen sozialen Empfangsraum sowie motivierenden Faktoren, um sein Leben deliktfrei zu gestalten. Gemäss dem forensischpsychiatrischen Gutachten vom 10. Januar 2022 sei mit hoher Wahrscheinlichkeit mit strafbaren Handlungen ähnlich der Anlassdelikte sowie der bereits verurteilten Vorstrafen zu rechnen (pag. 844). Angesichts der offenkundigen Missachtung der Rechtsordnung und der ungünstigen Resozialisierungsaussichten ist prognostisch durchaus ein weiteres Abgleiten in gleiche oder schwerere Formen der Delinquenz zu befürchten. Eine schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist zu bejahen.