stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben wurde (pag. 1055 f.). Nur wenige Monate nach seiner Entlassung aus der stationären Massnahme im Juli 2020 wurde der Beschuldigte erneut und wiederholt straffällig. Er liess sich weder von der seinerzeit angeordneten Untersuchungshaft von 445 Tagen, noch von ei-