Ob der Ausländer willens und in der Lage ist, sich in die hier geltende Ordnung einzufügen, kann nur anhand einer Gesamtbetrachtung seines Verhaltens beurteilt werden (Urteil des Bundesgerichts 6B_45/2020 vom 14. März 2022 E. 3.3.4 mit Hinweisen). Der Beschuldigte wurde mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 24. Juli 2015 wegen Raubes, sexueller Nötigung, mehrfachen Diebstahls, Nötigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, sexueller Belästigung, Tätlichkeiten sowie weiteren Übertretungen u.a. zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt, wobei der Vollzug zugunsten einer