26 13.2.4 Resozialisierungschancen im Heimatland Der Beschuldigte spricht Tigrinya, eine Landessprache von Eritrea (pag. 1037). Er ist 1987 in Eritrea geboren und hat dort seine prägenden Kinder- und Jugendjahre verbracht. Seine Mutter und acht Geschwister leben in Eritrea. Der Beschuldigte verfügt somit in Eritrea über ein familiäres Netz und ist mit der Sprache, der Kultur und den Gepflogenheiten in seinem Heimatland bestens vertraut. Eine Resozialisierung in Eritrea erscheint daher grundsätzlich möglich.