Ohne antipsychotische Medikation würde sich die gesundheitliche Situation des Beschuldigten vermutlich verschlechtern. Beide Fragen können vom Gericht jedoch zum heutigen Zeitpunkt und mit zumutbaren Abklärungen nicht definitiv geklärt werden. Demgegenüber muss festgehalten werden, dass der Beschuldigte in der Schweiz die antipsychotische Depotmedikation mit «Xeplion» bereits 2019 mehrfach verweigert hat. Gemäss dem Bericht des FPD vom 3. September 2021 sei er Ende 2019 weiterhin nicht bereit gewesen, die medizinisch indizierte antipsychotische Medikation einzunehmen und offenbar sei bis Februar 2021 keine erneute antipsychotische Medikation etabliert worden (pag. 663; vgl. auch pag.