13.2.3 Gesundheitszustand des Beschuldigten Dr. med. O.________ erstellte am 10. Januar 2022 ein forensisch-psychiatrisches Gutachten über den Beschuldigten (pag. 799 ff.; vgl. auch Ziff. III. 7.3 vorne). Er diagnostizierte beim Beschuldigten eine paranoide Schizophrenie sowie eine Alko- hol- und Cannabisabhängigkeit (pag. 841), was auch im jüngsten aktenkundigen (zivilrechtlichen) Gutachten der UPD vom 15. Juni 2022 bestätigt wird (pag. 1144).