24 (pag. 1046; pag. 1049 Z. 69 ff.). In seiner Freizeit spielt der Beschuldigte Fussball, malt, zeichnet und liest Bücher in Tigrinya (pag. 1046). Über tiefgreifende Beziehungen oder Freundschaften scheint der Beschuldigte nicht zu verfügen (vgl. pag. 1049 Z. 77 f.; pag. 1228 Z. 9 ff.). Tagesstruktur bietet die Arche im Rahmen einer Beschäftigung im Nähatelier (pag. 1046). Die Integration des Beschuldigten muss insgesamt als gescheitert bezeichnet werden. 13.2.2 Familienverhältnisse Der Beschuldigte ist in Eritrea bei seinen Eltern aufgewachsen.