Bisherige kurzzeitige Arbeitseinsätze in der Schweiz ausserhalb des Straf- und Massnahmenvollzugs hatten bestenfalls den Charakter eines Praktikums/Beschäftigungsprogramms. Aktuell arbeitet der Beschuldigte in der Stiftung P.________ (pag. 1226 Z. 38). Sein Einkommen von CHF 80.00 pro Woche verbessert er gemäss eigenen Angaben mit Betteln auf der Strasse auf, was er indes anlässlich der Berufungsverhandlung bestritten hat (pag. 1045; pag. 1048 Z. 58 ff.; pag. 1227 Z. 24 ff.). Der Beschuldigte hat Betreibungen in der Höhe von insgesamt CHF 5'148.00 und zwei Verlustscheine im Gesamtbetrag von CHF 10'915.40 (pag. 1053 f.).