Seine Aufenthaltsdauer zeigt sich nun offenbar in sprachlicher Hinsicht. Gemäss dem Leumundsbericht vom 16. November 2022 habe sich der Beschuldigte ohne Probleme auf Hochdeutsch verständigen können und keine Übersetzung benötigt (pag. 1044; pag. 1047 Z. 1 f.). Ansonsten sind beim Beschuldigten keine nennenswerten Integrationsbemühungen erkennbar. Der Beschuldigte ist arbeitslos und wird vom Sozialdienst unterstützt (pag. 1042 f.). Bisherige kurzzeitige Arbeitseinsätze in der Schweiz ausserhalb des Straf- und Massnahmenvollzugs hatten bestenfalls den Charakter eines Praktikums/Beschäftigungsprogramms.