13.2 Härtefallprüfung / Interessenabwägung 13.2.1 Anwesenheitsdauer und Integration Gemäss dem Bericht des Amtes für Bevölkerungsdienste, Migrationsdienst, vom 9. November 2022 reiste der Beschuldigte am 10. Dezember 2009, im Alter von 22 Jahren, in die Schweiz ein (pag. 1042). Er verbrachte damit weder seine Kindheit noch die prägenden Jugendjahre in der Schweiz. Der Beschuldigte ist nun seit 13 Jahren in der Schweiz.