13. Subsumtion 13.1 Katalogtat nach Art. 66a Abs. 1 StGB Der Beschuldigte wurde unter anderem wegen Diebstahl in Verbindung mit Hausfriedensbruch gemäss Art. 139 Ziff. 1 und Art. 186 StGB verurteilt. In Anwendung von Art. 66a Abs. 1 Bst. d StGB ist grundsätzlich eine obligatorische Landesverweisung auszusprechen. Zu prüfen bleibt, ob beim Beschuldigten aufgrund eines schweren persönlichen Härtefalls im Sinne von Art. 66a Abs. 2 StGB bzw. seiner Flüchtlingseigenschaft ausnahmsweise auf die Landesverweisung zu verzichten ist. 13.2 Härtefallprüfung /