psychiatrischen Gutachten vom 10. Januar 2022 (pag. 799 ff.) bestünden beim Beschuldigten statistisch relevante Risikofaktoren wie Schizophrenie, Substanzproblematik und dissoziale Persönlichkeitszüge. Die Prognosestellung in Bezug auf die Gefahr der Begehung neuerlicher Straftaten sei als sehr ungünstig zu beurteilen. Es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit mit strafbaren Handlungen ähnlich der Anlassdelikte sowie der Vorstrafen zu rechnen (pag. 844). Unter diesen Umständen ist der Einschätzung der Vorinstanz nach wie vor beizupflichten.