10. Strafmass Zusammenfassend erachtet die Kammer für die Schuldsprüche wegen mehrfachen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfachen Hausfriedensbruchs eine Strafe von 330 Strafeinheiten als angemessen. Entsprechend den Ausführungen zur Strafart (vgl. Ziff. III. 6. vorne) ist der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten zu verurteilen. Die Untersuchungshaft von 89 Tagen ist im Umfang von 89 Tagen auf die Freiheitsstrafe anzurechnen und es ist festzustellen, dass die Strafe vom 29. April 2021 bis 3. November 2021 vorzeitig angetreten worden ist.