Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 14. Januar 2021 wurde er wegen mehrfachen geringfügigen Diebstahls, begangen am 28. August 2020, 3. September 2020 und 19. November 2020, zu einer Busse von CHF 600.00 verurteilt (pag. 200 f.). Ferner wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 26. Januar 2021 wegen mehrfachen Diebstahls, teilweise geringfügig, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs im November 2020 zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00 und einer Busse von CHF 300.00 verurteilt (pag. 203 f.; pag. 1056 f.).