59 StGB aufgeschoben (pag. 1055 f.). Mit Beschluss vom 3. Juli 2020 wurde der Beschuldigte nach fünf Jahren aus der stationären Massnahme entlassen (pag. 1056). Nur wenige Monate nach seiner Entlassung wurde der Beschuldigte erneut straffällig. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 14. Januar 2021 wurde er wegen mehrfachen geringfügigen Diebstahls, begangen am 28. August 2020, 3. September 2020 und 19. November 2020, zu einer Busse von CHF 600.00 verurteilt (pag.