Gemäss Strafregisterauszug vom 22. November 2022 (pag. 1055 ff.) wurde der Beschuldigte mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 24. Juli 2015 wegen Raubes, sexueller Nötigung, mehrfachen Diebstahls, Nötigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, sexueller Belästigung, Tätlichkeiten sowie weiteren Übertretungen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einer Übertretungsbusse von CHF 2'000.00 verurteilt. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB aufgeschoben (pag.