18 Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten sind neutral zu werten. 9.2 Vorstrafen sowie Delinquenz trotz laufenden Strafverfahren Eine Erhöhung der Strafe hat jedoch aufgrund der Vorstrafensituation und der wiederholten Delinquenz des Beschuldigten während und trotz laufenden Strafverfahren zu erfolgen. Gemäss Strafregisterauszug vom 22. November 2022 (pag.