Weiter ordnete die KESB Oberaargau ambulante Massnahmen (ambulante psychiatrische Behandlung und Depotabgabe des Antipsychotikums) an (pag. 1094). Die Felberstiftung kündigte dem Beschuldigten am 22. August 2022 den Aufenthalt in ihrer Institution. Als Anschlusslösung kam der Beschuldigte am 5. Oktober 2022 in die Villa Vita in Burgdorf (pag. 1061). Der Beschuldigte widersetzte sich der fürsorgerischen Unterbringung und beantragte die Errichtung einer Beistandschaft. Das Obergericht wies die Beschwerde gegen den Entscheid vom 8. September 2022 am 4. Oktober 2022 ab (pag. 1065 ff.).