Die Einsatzstrafe von 90 Strafeinheiten für den mehrfachen Diebstahl zum Nachteil von C.________ ist somit aufgrund der weiteren Schuldsprüche wegen mehrfachen Diebstahls (60 Strafeinheiten), mehrfacher Sachbeschädigung (145 Strafeinheiten) und mehrfachen Hausfriedensbruchs (45 Strafeinheiten) um insgesamt 250 Strafeinheiten auf 340 Strafeinheiten zu erhöhen. Hiervon sind 70 Strafeinheiten aufgrund der durchschnittlich leichten Verminderung der Schuldfähigkeit abzuziehen, was zu einer Sanktion von 270 Strafeinheiten führt.