Nach seiner Anhaltung soll er gegenüber den Polizeibeamten zudem geäussert haben, er wolle mit seinem Geist diverse Personen manipulieren (pag. 64). Ein Atemlufttest am gleichen Abend ergab einen Wert von 1.42 Gewichtspromille (pag. 65). Für die zweite Begegnung mit D.________ kurz vorher kann auf ähnliche Defizite beim Beschuldigten geschlossen werden. Gemäss dem forensisch-psychiatrischen Gutachten von Dr. med. O.________ vom 10. Januar 2022 leidet der Beschuldigte an einer paranoiden Schizophrenie sowie einer Alkohol- und Cannabisabhängigkeit, die auch in den mutmasslich tatrelevanten Zeiträumen vorgelegen hätten (pag.