13 allseits orientiert, was allerdings angesichts seiner Barfüssigkeit bei winterlichem Wetter eher zweifelhaft erscheint bzw. eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit nicht ausschliesst. Am selben Abend flüchtete der Beschuldigte nach dem versuchten Diebstahl beim N.________ vor der Polizei und kam anschliessend vor einer Hauswand zu stehen, wo er apathisch mit einem Messer in der Hand blutend dastand und auf die Aufforderungen der Polizei nicht reagierte. Nach seiner Anhaltung soll er gegenüber den Polizeibeamten zudem geäussert haben, er wolle mit seinem Geist diverse Personen manipulieren (pag.