Es sei von fehlender Krankheitseinsicht auszugehen. Der Beschuldigte habe nach seinem Austritt aus dem Gefängnis die Medikation selbständig abgesetzt (pag. 413). Gemäss dem Bericht des Forensisch-Psychiatrischen Dienstes der Universität Bern (nachfolgend: FPD) vom 3. September 2021 (pag. 662 ff.) habe der Beschuldigte im Februar 2021 Stimmenhören (teilweise beleidigend, drohend) beschrieben. Suizidal sei er zwar nicht, dennoch würden ihn die teilweise drohenden Stimmen belasten (pag. 663). Einige Tage später habe das Betreuungspersonal des Regionalgefängnisses Burgdorf berichtet, dass der Beschuldigte durch Selbstgespräche und seltsames Verhalten auffalle (pag.