7. Einsatzstrafe: mehrfacher Diebstahl z.N. von C.________ 7.1 Objektive Tatkomponenten Der Beschuldigte schlich wiederholt via unverschlossener Eingangstür des Mehrfamilienhauses in die Räumlichkeiten von C.________ und seiner Familie ein und entwendete dort diverses Deliktsgut. Einem vergleichsweise geringen Deliktsbetrag von insgesamt CHF 459.95 steht eine mindestens zweifache Begehung zum Nachteil desselben Geschädigten mit Einschleichen in eine private Wohnung gegenüber.