Zu präzisieren ist, dass es nicht den Diebstahl, sondern mindestens zwei Diebstähle zum Nachteil von C.________ gibt, so dass man eigentlich einen dieser Diebstähle für die Einsatzstrafe heranziehen und den anderen Diebstahl dann asperieren müsste. Ausnahmsweise scheint es aber vorliegend geboten, die Diebstahlsvorfälle zum Nachteil von C._____