9 Der Vollständigkeit halber ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Übertretungsbusse von CHF 300.00 für die Tätlichkeit in Rechtskraft erwachsen ist (vgl. Ziff. I. 5. vorne). Entsprechend der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist zunächst der Strafrahmen für die schwerste Straftat zu bestimmen und alsdann die Einsatzstrafe für die schwerste Tat innerhalb dieses Strafrahmens festzusetzen (Urteil des Bundesgerichts 6B_1079/2016 vom 21. März 2017 E. 1.3 mit Hinweisen).