200 f.). Ferner wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 26. Januar 2021 wegen mehrfachen Diebstahls, teilweise geringfügig, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs im November 2020 zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00 und einer Busse von CHF 300.00 verurteilt (pag. 203 f.; pag. 1056 f.). Hinzu kommt, dass mit Blick auf die finanzielle Situation des Beschuldigten eine Vollstreckungsprognose negativ ausfällt. Der Beschuldigte ist mittellos und lebt von Sozialhilfe. Er hat keine finanziellen Mittel, um eine Geldstrafe bezahlen zu können.