der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Zwar wären für diese Delikte theoretisch auch Geldstrafen möglich. Spezialpräventive Argumente sprechen vorliegend jedoch gegen das Aussprechen einer Geldstrafe. Der Beschuldigte delinquierte trotz einschlägiger Vorstrafe wiederholt und während laufenden Strafverfahren. So wurde er mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 24. Juli 2015 u.a. wegen Raubes, mehrfachen Diebstahls und mehrfachen Hausfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt, wobei der Vollzug zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben wurde (pag. 1055 f.).