Der Beschuldigte habe geblutet und habe das Taschenmesser unvermittelt über seinen Kopf hinweg in die Luft geworfen. Nach der Anhaltung habe der Beschuldigte wirres Zeug geredet und es habe kein normales Gespräch mit ihm geführt werden können (pag. 64). Ein Atemlufttest am gleichen Abend um 23:36 Uhr ergab einen Wert von 1.42 Gewichtspromille (pag. 65). Bei der ärztlichen Abklärung der Hafterstehungsfähigkeit vom 31. Januar 2021 (pag. 16 f.) wurde vermerkt, dass der Beschuldigte zeitlich und örtlich orientiert gewirkt habe (pag. 17). Zusammenfassend ergab sich hinsichtlich der Ereignisse des 30. Januar 2021, dass der Beschuldigte