Die ausgerückte Polizei fand den Beschuldigten zunächst nicht, wurde dann aber von einer Anwohnerin in E.________ (Ort) auf den Beschuldigten und ein zu Bruch gegangenes Fenster aufmerksam gemacht. Auf die «Stopp Polizei»-Rufe reagierte der Beschuldigte nicht und rannte davon, konnte dann aber trotzdem gestellt werden. Gemäss dem Sammelrapport vom 25. Februar 2021 (pag. 63 ff.) habe der Beschuldigte ein geöffnetes Taschenmesser in der Hand gehalten. Er sei apathisch an der Hauswand gestanden und habe keine Reaktion gezeigt. Der Beschuldigte habe geblutet und habe das Taschenmesser unvermittelt über seinen Kopf hinweg in die Luft geworfen.