Dieser stellte keine Fremd- oder Eigengefährdung fest und entliess den Beschuldigten aus dem Spital. In der Folge wurde der Beschuldigte auf der Polizeiwache zum Einschleichdiebstahl befragt und anschliessend entlassen (pag. 63 f.). D.________ meldete sich aber am selben Abend erneut bei der Polizei und teilte mit, dass der Beschuldigte in seinen Wohnwagen eingebrochen sei und ihn beim Anhalteversuch ins Gesicht geschlagen habe. Die ausgerückte Polizei fand den Beschuldigten zunächst nicht, wurde dann aber von einer Anwohnerin in E.________ (Ort) auf den Beschuldigten und ein zu Bruch gegangenes Fenster aufmerksam gemacht.