Augenzeugen sahen, wie der Beschuldigte eine leere Bierflasche gegen das Gemeindehaus H.________ (Ort) und weitere leere Bierflaschen auf den Boden warf (pag. 136 Z. 32 ff.) und auch, wie er mit einem Stein eine Schaufensterscheibe der I.________ einschlug und mittels Durchgreifens Brillen entwendete (pag. 136 Z. 52 f.). Der Beschuldigte erklärte, er habe unbedingt eine Brille haben wollen, weil er ohne Brille nicht so gut sehen könne (pag. 136 Z. 55). Er wurde anschliessend bei einer Tankstelle angehalten, wobei er zwei entwendete Sonnenbrillen bei sich trug. Auf der Polizeiwache wurden ein Atemlufttest und ein Drogenschnelltest durchgeführt. Der Atemlufttest ergab 0.78 mg/l.