Er habe das Erstgespräch aber nicht wahrgenommen (pag. 412). Nur wenige Monate nach seiner Entlassung aus der stationären Massnahme wurde der Beschuldigte erneut straffällig. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmen- tal-Oberaargau vom 14. Januar 2021 wurde der Beschuldigte wegen mehrfachen geringfügigen Diebstahls, begangen am 28. August 2020, 3. September 2020 und 19. November 2020, zu einer Busse von CHF 600.00 verurteilt (pag.