5 Entlassung des Beschuldigten zu zahlreichen Wechseln der Wohnsituation (teilweise verursacht durch das als unkooperativ bezeichnete Verhalten des Beschuldigten; pag. 411 f.). Ab Dezember 2020 habe der Beschuldigte abwechselnd bei seinem Bruder oder seiner Schwester in Zürich gelebt. Dann sei er ab ca. 20. Januar 2021 obdachlos gewesen. Der Umgang mit Geld bereite dem Beschuldigten grosse Schwierigkeiten. Nebst der Unterstützung bei der Wohnsituation sei für den Beschuldigten auch ein berufliches Setting aufgegleist worden. Er habe das Erstgespräch aber nicht wahrgenommen (pag.