2. Eventualiter: In Abänderung von II. Ziff. 1/1 des Urteils des Regionalgerichts Emmental- Oberaargau vom 19. Januar 2022 sei der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 9.5 Monaten zu verurteilen, unter Anrechnung der bis zum Urteilszeitpunkt ausgestandenen Haft von 277 Tagen. 3. Subeventualiter: