1055 ff.). Weiter wurden von Amtes wegen die Akten KES 2014-1110 betreffend den Beschuldigten ediert und Auszüge der Akten in Kopie zu den Akten genommen (pag. 1059 ff.; pag. 1165 f.). Gestützt auf ein Ersuchen um Einreichung des Asylentscheids liegt sodann ein Schreiben des SEM vom 19. Dezember 2022 samt Aktenstücken aus den Asylakten vor (pag. 1168 f.; pag. 1171 ff.). Schliesslich wurde der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Verhandlung unter Beizug eines Übersetzers für Tigrinisch ergänzend einvernommen (pag. 1226 ff.).