3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung beim Staatssekretariat für Migration (nachfolgend: SEM) und beim Amt für Bevölkerungsdienste, Migrationsdienst, des Kantons Bern aktualisierte Berichte im Hinblick auf die Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung, ein aktueller Leumundsbericht (inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse und Betreibungsregisterauszug) sowie ein aktueller Strafregisterauszug über den Beschuldigten eingeholt (pag. 1011; pag. 1019 ff.; pag. 1035 ff.; pag. 1042 f.; pag. 1044 ff.; pag. 1055 ff.).