3 und Zivilklägerin 1, der Straf- und Zivilkläger 2 und die Zivilklägerinnen 1 bis 3 aus dem oberinstanzlichen Verfahren entlassen (pag. 1007 ff.). Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer fand am 22. Dezember 2022 in Anwesenheit des Beschuldigten, seiner Verteidigung und eines Übersetzers statt (pag. 1224 ff.).