Mit Verfügung vom 26. April 2022 teilte die Verfahrensleitung mit, es sei beabsichtigt, die Straf- und Zivilklägerin 1, den Straf- und Zivilkläger 2 und die Zivilklägerinnen 1 bis 3 aus dem Verfahren zu entlassen. Sie gab den Parteien Gelegenheit, allfällige Einwände gegen das beabsichtigte Vorgehen geltend zu machen (pag. 992 ff.). Mit Schreiben vom 27. April 2022 teilte der Beschuldigte mit, dass keine Einwände gegen das beabsichtigte Vorgehen geltend gemacht würden (pag. 995). Die übrigen Parteien liessen sich innert Frist nicht vernehmen. Mit Beschluss vom 24. Mai 2022 wurden die Straf-