Der dem Beschuldigten mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 26. Januar 2021 für eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug wurde nicht widerrufen. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 wurden dem Beschuldigten auferlegt (pag. 894, Ziff. III. erstinstanzliches Urteil). Im Zivilpunkt verwies die Vorinstanz mehrere Zivilklagen wegen unzureichender Begründung/Bezifferung auf den Zivilweg und traf weitere Verfügungen (pag. 895, Ziff. V. erstinstanzliches Urteil).