Hingegen erklärte die Vorinstanz den Beschuldigten des mehrfachen Diebstahls, teilweise versucht begangen, der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs und der Tätlichkeit schuldig. Sie verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 11 Monaten, zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 und zu den Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 20'130.00. Die Untersuchungshaft von 89 Tagen wurde auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wurde festgestellt, dass die Strafe vom 29. April 2021 bis 3. November 2021 vorzeitig angetreten worden ist.