1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) sprach A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 19. Januar 2022 (pag. 891 ff.) von der Anschuldigung der Sachbeschädigung, angeblich begangen z.N. von D.________, frei, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (pag. 892, Ziff. I. erstinstanzliches Urteil). Hingegen erklärte die Vorinstanz den Beschuldigten des mehrfachen Diebstahls, teilweise versucht begangen, der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs und der Tätlichkeit schuldig.