A.________ wird gestützt auf den rechtskräftigen Schuldspruch gemäss Ziff. II des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs und in Anwendung der Artikel 40, 47, 49 Abs. 1, 63, 197 Abs. 4 und 5 StGB 428 Abs. 1 StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten, unter Anordnung einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung während und nach dem Strafvollzug. 2. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'500.00 sowie der Auslagen in der Höhe von CHF 726.00, insgesamt ausmachend CHF 4'226.00. V.