Das Verschulden des Beschuldigten wiegt mittelschwer und es ist nicht zu übersehen, dass er über einen langjährigen Zeitraum mehrere hunderttausend illegale pornografische Erzeugnisse mit mittelschwerem Inhalt – namentlich Videos und Bilder von Minderjährigen involviert in Oral-, Anal- und Geschlechtsverkehr untereinander sowie mit Erwachsenen – zum Eigenkonsum herstellte und besass. Damit gehört er gemäss Staatsanwaltschaft zu den tragischen Spitzenreitern im Kanton Bern (E. III.11.1.1 hiervor). Das Erfordernis, diese Straftat zu ahnden, hat als hoch zu gelten.