Den Ausführungen des behandelnden Therapeuten zufolge werde von einer weiteren ambulanten Behandlungszeit von 2-3 Jahren ausgegangen. Dem Beschuldigten wird attestiert, dass er sich gut in den therapeutischen Prozess einbringe – er befinde sich aber erst in einer frühen bis mittleren Therapiephase. Folglich sei die Legalprognose noch nicht ausreichend und vor allem noch nicht nachhaltig verbessert. Es bestehe indes die berechtigte Hoffnung, dass der Beschuldigte die angestrebten Ziele erreiche und die Therapie auch erfolgreich abschliesse, was zu einer deutlichen Reduktion des Rückfallrisikos führen dürfte (pag.