25 Hinsichtlich den Erfolgsaussichten der ambulanten Therapie und den bisherigen Therapiebemühungen erwägt die Kammer Folgendes: Das Aufnahmegespräch des Beschuldigten in der H.________ AG hat am 13. Dezember 2019 stattgefunden, mit Therapiebeginn im Januar 2020 (pag. 842). Im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung befand sich der Beschuldigte seit etwas mehr als 3 Jahren in Therapie. Den Ausführungen des behandelnden Therapeuten zufolge werde von einer weiteren ambulanten Behandlungszeit von 2-3 Jahren ausgegangen.