Es sei beim Beschuldigten, trotz des Alters, von grundlegenden Autismus-Spektrums- Störungs-Auffassungsmustern auszugehen, auch wenn die Diagnostik schwierig sei, insofern als der Beschuldigte durch sein strukturiert-forschendes Vorgehen offensichtlich viele Defizite unauffällig korrigieren könne. Diese zusätzliche Diagnose einer Autismus-Spektrums-Störung liefere eine hinreichende Erklärung für die eingangs gestellte Frage. Aufgrund dieser Störung sei der Beschuldigte nur sehr eingeschränkt in der Lage, in Versagens- und Versuchungssituationen alternative Strategien zum Stressabbau zu nutzen.