Zusammengefasst wird festgehalten, der Beschuldigte befinde sich erst in einer frühen bis mittleren Therapiephase. Folglich sei die Legalprognose noch nicht ausreichend und vor allem noch nicht nachhaltig verbessert. Die derzeitige Therapieplanung sehe vor, dass der Beschuldigte weiterhin die ASAT-Gruppe besuche. Es bestehe die berechtigte Hoffnung, dass er diese auch erfolgreich abschliessen könne, was zu einer deutlichen Reduktion des Rückfallrisikos führen dürfte. Parallel sollen weiterhin auch therapeutische Einzelsitzungen erfolgen, um die Inhalte zu vertiefen (pag. 1078). Es werde von einer weiteren ambulanten Behandlungszeit von 2-3 Jahren ausgegangen.